Wir haben langjährige vertragsmässige Beziehungen zu Zeitarbeitsfirmen
im Inland (insbesondere Sachsen-Anhalt, Hamburg und norddeutscher Raum, Karlsruhe und Rheingebiet) und im Ausland
(Mitte und Norden der Niederlande, Norden der Schweiz).
Zeitarbeitsfirmen unterliegen strenger staatlicher Kontrolle, sie müssen z.B. nach Tarif bezahlen.
In der Regel ist eine spätere Übernahme der Arbeitnehmer in den ausleihenden Betrieb vorgesehen.
Stellen im Ausland:
Bei den Verdienstmöglichkeiten der angebotenen Stellen unserer ausländischen Partner handelt
es sich grundsätzlich um den monatlichen Nettoverdienst pro 173 Arbeitsstunden im Monat. Mit der Anzahl der
mehr geleisteten Arbeitsstunden erhöht sich natürlich auch das Monatseinkommen.
Die Lohnauszahlung erfolgt wöchentlich. Sie gehen also kein Risiko ein, Ihren Monatslohn nicht zu
bekommen.
Die Arbeitgeber zahlen, wie gesetzlich vorgeschrieben, in die Sozialsysteme ein, die Einzahlungen des
Arbeitgebers in die Rentenkasse kommen Ihnen später in Deutschland oder anderen Ländern der EU
zugute.
In den Niederlanden ist die Unterbringung in
Pensionen, Ferienbungalows oder ähnlichem, zumindest an
Arbeitstagen, für Sie kostenlos. Der Arbeitgeber unterstützt
Sie bei der Suche nach einer preiswerten und guten Unterkunft.
In der Schweiz ist die Unterkunft selbst zu zahlen, dafür ist das
Nettoeinkommen höher. Auch hier hilft Ihnen der Arbeitgeber bei
der Suche.
Heimfahrten werden nicht oder nur einmal im Monat bezahlt, weshalb es sich empfiehlt, einen oder auch
mehrere Mitstreiter zu haben, um somit die Fahrtkosten zu minimieren (keine Bedingung).
Ihre Fragen zu weiteren Vergünstigungen und Regelungen lassen Sie sich bitte beim Einstellungsgepräch
genau erläutern. Sprachprobleme wird es dabei nicht geben, solange Sie selbst deutsch oder englisch oder
die jeweilige Landessprache sprechen.
Auf Ihre Bewerbung hin bekommen Sie normalerweise Bescheid von dem Arbeitgeber, der Sie einstellt.
Natürlich können Sie sich auch mit noch offenen Fragen an uns wenden (Kontakt).
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